Kindeswohl

 § 8a SGB VIII ist durch das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Bundesschutzgesetz geändert bzw. ergänzt worden. 

 

Um diese gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten sind Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Trägern abgeschlossen worden. 

Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt dieser Vereinbarung. Dieser ist der Maßstab für das Handeln des Jugendamtes, als auch des freien Trägers.  

 

In dieser Vereinbarung sind Ziele, Verfahrensreglungen, Schutzauftrag, Datenschutz, Eignung der Mitarbeiter und Zusammenarbeit geregelt. Im Jahr 2022 erarbeite das pädagogische Team das Schutzkonzept der Kita Regenbogen aus. Gemeinsam legten wir unseren Verhaltenskodex fest. Alle Mitarbeiter*innen arbeiten nach den festgelegten Standards aus diesem Schutzkonzept.

 

Der Träger verpflichtet sich von allen Angestellten ein erweitertes Führungszeugnis sicherzustellen. Zentrale Aufgabe für Mitarbeiter*innen in Kindertageseinrichtungen besteht darin, Signale von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und deren Risiken für die Kinder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Zwei ausgebildete Kinderschutzfachkräfte arbeiten in unserem Team.

 

Unsere Einrichtung hat sich mit anderen Kindertagesstätten zu einem paritätischen Arbeitskreis zusammengeschlossen. Dieser verfügt über drei insoweit erfahrene Kinderschutzfachkräfte. 

 

Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung wird die Beratung einer Kinderschutzfachkraft aus einer der Kooperationseinrichtungen hinzugezogen. 

 

Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte,  

solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. 

Albert Einstein